Das Parlament hat die Änderungsvorlage zu dem Gebührengesetz verabschiedet, die die Gebührenfreiheit der Erbschaft – und Schenkungsteuer auch auf die Vermögenserwerbe zwischen Geschwister erweitert hat. Damit wurde der Kreis der gebührenfreien intrafamiliären Vermögensbewegungen erweitert, die bisher nur auf Verwandte in gerader Linie, Ehepartner und überlebende Ehepartner des Schenkers oder des Erblassers erstreckt haben. Die Gebührenfreiheit ist weiterhin unabhängig von dem Wert des Erbes und des Geschenks.
Laut der Auslegung des Gebührengesetzes sollen sowohl die Halbgeschwister als auch auf Adoption beruhenden Verwandtschaftsbeziehungen des Schenkers oder Erblassers als Geschwister angesehen werden.
Die eingeführte Gebührenfreiheit soll auf Gebührenfällen angewandt werden, die bis zum Tag des Inkrafttretens der Gesetzänderung (15 Tagen nach der Bekanntmachung) von der nationalen Steuerbehörde noch nicht endgültig beurteilt wurden.
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