• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Nachhaltigkeit und ESG-Compliance
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Corporate Finance
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

            • Verrechnungspreisberatung
            • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

AUSWIRKUNGEN DER BEENDIGUNG DER GEFAHRENLAGE

Das Parlament hat am 16. Juni 2020 die Gesetzesvorlage zur Beendigung der Gefahrenlage bzw. zu den Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Gefahrenlage angenommen. Wir möchten darauf hinweisen, dass von dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Beendigung der Gefahranlage es sich nicht ergibt, dass die Gefahranlage automatisch gelöscht wird. Darüber soll die Regierung sich separat entscheiden. Die in unseren früheren Newsletters dargestellten – in der Regel günstigen, steuerrelevanten – Verordnungsregelungen können künftig wie folgt angewandt werden:

  • Das Zahlungsmoratorium in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Kredit- und Darlehensverträgen sowie aus Finanzierungsleasingverträgen bleibt bis zum 31. Dezember 2020 aufrecht. Außerdem werden auch die Leistungsverpflichtungen und Verträge bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.
  • Weiterhin gilt, dass die Steuererklärungen und Steuerzahlungen (Körperschaftsteuer, Kleinunternehmenssteuer, Einkommensteuer der Energieversorger, örtliche Gewerbesteuer und Innovationsabgabe), die zwischen dem 22. April 2020 und 30. September 2020 fällig werden, bis zum 30. September 2020 eingereicht und bezahlt werden dürfen. Wenn ein Unternehmen von der Möglichkeit der späteren Steuererklärungsabgabe Gebrauch machen möchte, werden die Steuervorauszahlungen anhand der Zahlungspflichten der früheren Perioden ermittelt. Im Sinne der Gesetzesmodifizierung ist die während der Gefahrenlage geltende Regierungsverordnung bezüglich der Mannschaftssportarten dauerhaft anzuwenden. Die Verordnung besagt, dass der Gesamtwert der Unterstützungsbescheinigungen im Falle der landesweiten Fachsportvereine, der Amateursportvereine und Stiftungen 100% der im Sportentwicklungsprogramm festgehaltenen Kosten und Ausgaben erreichen dürfen.
  • Die verlängerte Frist (30. September 2020) für die Offenlegung der Jahresabschlüsse bleibt ebenfalls aufrecht, wenn die Jahresabschlüsse ursprünglich zu der früher erwähnten Periode fällig gewesen wären.
  • Die Befreiung der bestimmte Tätigkeiten ausübenden Unternehmen von der sozialen Beitragssteuer und dem Fachausbildungszuschuss bzw. die begünstigte Gesundheitsabgabe auf deren Mitarbeiter können zum letzten Mal bei den Verbindlichkeiten für Juni 2020 angewandt werden. Unternehmen, die durch diese Begünstigung betroffen sind, haben lediglich 2/3 des allgemeinen Rehabilitationsbeitrags für das Steuerjahr 2020 zu leisten (bzw. für dieses Jahr haben sie auch keine Vorauszahlungen mehr zu leisten).
  • Steuerpflichtige, die der Kleinunternehmenssteuer (KIVA) unterliegen, werden bis Juni 2020 von der Verpflichtung befreit, die Personalauszahlungen als Steuerbemessungsgrundlage zu berücksichtigen, vorausgesetzt, sie üben die begünstigten Tätigkeiten aus.
  • Steuerpflichtige, die gewisse Tätigkeiten ausüben und der Pauschalsteuer der Kleinsteuerzahler (KATA) unterliegen, brauchen die Pauschalsteuer bis Juni 2020 nicht abzuführen, die Steuerbefreiung betrifft jedoch nicht die Einnahmegrenze.
  • Nach Beendigung der Gefahrenlage kann  die Befreiung der Unternehmen, die in der Luftverkehrsbranche tätig sind, bis 31. Dezember 2020 genutzt werden.
  • Die Tourismusabgabe braucht für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 nicht abgeführt zu werden. Ferner muss die Fremdenverkehrssteuer vom 26. April 2020 bis zum 31. Dezember 2020 nicht erhoben und abgeführt zu werden, aber die Steuererklärungspflicht hinsichtlich der nicht erhobenen Steuer besteht weiterhin.
  • Die noch günstigeren Bedingungen der Zuwendungen in Form von SZÉP-Karten (Rahmenbeträge und Befreiung von der sozialen Beitragssteuer) bleiben bis zum 31. Dezember 2020 aufrecht.
  • Die speziell eingeführten Zahlungserleichterungen – d.h. die zuschlagsfreie Stundung von 6 Monaten oder die zuschlagsfreie Ratenzahlung von 12 Monaten, die für die Steuer von maximal 5 Mio. HUF in Anspruch genommen werden können, bzw. die Zahlungsreduzierung um 20% (maximal 5 Mio. HUF) – können bis zum 30. Tag nach Beendigung der Gefahrenlage beantragt werden. 
  • Die Klassifizierung als zuverlässiger Steuerzahler darf unter Berufung auf ein Vollstreckungsverfahren, das während der Dauer der Gefahrenlage oder innerhalb von 30 Tagen danach eingeleitet wird, ferner unter Berufung auf eine zu Lasten des Steuerpflichtigen festgestellten Steuerdifferenz wegen Verletzung der fälligen Steuerverpflichtung nicht aufgehoben werden.  Steuerpflichtigen wird die Klassifizierung auch in dem Fall nicht aberkannt, wenn sie die Bedingung, dass sie keine Schulden über 500 THUF haben bzw. ihre Leistung im Steuerjahr positiv ist, nicht erfüllen.
  • Steuerdifferenzen, die wegen Verletzung der fälligen Steuerpflichten während der Gefahrenlage oder innerhalb von 30 Tagen danach zu Lasten des Steuerpflichtigen festgestellt werden, werden im Laufe der Klassifizierungen zum risikohaften Steuerzahler  vom Finanzamt außer Acht gelassen.

 

  • Bis zum 30. Tag nach Beendigung der Gefahrenlage braucht keine Sicherheit im EKÁER-System gestellt zu werden. Eine Sicherheit muss zuerst am 31. Tag gestellt werden, ihre Höhe ist aufgrund der ab diesem Tag gemachten Meldungen zu ermitteln.
  • Wenn die Frist für die jährliche Überprüfung der Online-Registrierkassen und Lebensmittelautomaten  während der Gefahrenlage abgelaufen ist, so kann diese innerhalb von 120 Tagen nach Beendigung der Gefahrenlage nachgeholt werden.
  • Die Gesundheitsleistungsabgabe, die während der Gefahrenlage auf Mitarbeiter auf unbezahltem Urlaub geleistet werden muss, wird vom Arbeitgeber bis zum 60. Tag nach Beendigung der Gefahrenlage gezahlt. (Früher musste die Fristverlängerung beantragt werden.)
  • Die abweichenden Regeln des Arbeitsgesetzbuches bezüglich der Arbeitszeiteinteilung  können bis zum 1. Juli 2020 angewandt werden. Die Regeln bezüglich des Arbeitszeitrahmens bleiben unabhängig von der Beendigung der Gefahrenlage bis Ende des Arbeitszeitrahmens aufrecht erhalten.
  • Die Lohnzuschüsse in Bezug auf Mitarbeiter, die in der Forschung und Entwicklung tätig sind sowie in Kurzarbeit beschäftigt werden,  können bis zum 31. August 2020 beantragt und bis zum 31. Dezember 2020 in Anspruch genommen werden.
  • Die angehobene Betragsgrenze bei Kartenzahlungen ohne Kundenidentifizierung durch PIN-Eingabe kann bis zum 31. Dezember 2020 angewandt werden.

Für Rückfragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

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