• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Nachhaltigkeit und ESG-Compliance
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Corporate Finance
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

            • Verrechnungspreisberatung
            • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Einschränkungen infolge der Coronavirus-Pandemie – Verschärfte Maßnahmen

Die neuen Schutzregeln und Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft sind erschienen

Dienstagnacht ist das Gesetz Nr. CIX von 2020 mit den neuen Regierungsverordnungen über die Verschärfungen und Maßnahmen, die am Mittwoch, den 11. November 2020 um Mitternacht in Kraft treten, im Ungarischen Amtsblatt erschienen. Laut Verkündung gilt das Gesetz bis zum 11. Dezember 2020.
Die neuen Verschärfungen  lassen sich anhand der Bekanntgabe im offiziellen Amtsblatt wie folgt darstellen:

  • Zwischen 20 Uhr abends und 5 Uhr morgens wird eine Ausgangssperre verhängt. Jeder muss bis 20 Uhr zu Hause angekommen sein. Eine Ausnahme von der Ausgangssperre ist die Arbeitsverrichtung, diese muss jedoch bescheinigt werden.
  • Versammlungen jeder Art sind untersagt.
  • Restaurants dürfen keine Gäste empfangen. Gäste dürfen sich in Gaststättenbetrieben lediglich zwecks Mitnahme von Speisen aufhalten. Die Regierung verringert die administrativen Lasten der Auslieferung von Speisen und Taxis dürfen in die Verrichtung dieser Aufgabe miteinbezogen werden. Betriebskantinen dürfen offen sein.
  • Geschäfte dürfen – mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen – bis 19 Uhr geöffnet sein, und dann dürfen sie wieder nach Ende der Ausgangssperre, also frühestens um 5 Uhr morgens öffnen. Die in dieser Verordnung nicht erwähnten Dienstleister und Dienstleistungen (z.B. Frisöre, Massöre, Personaltrainer) dürfen ihren regulären Betrieb unter Einhaltung der Regeln bezüglich der Ausgangssperre fortsetzen.
  • Hotels dürfen keine Touristen empfangen, nur Gäste, die zu geschäftlichen, wirtschaftlichen oder Schulungszwecken anreisen.
  • Die Durchführung von Veranstaltungen jeder Art ist untersagt, einschließlich der kulturellen Ereignisse und Weihnachtsmärkte. Die Zeremonien von Religionsgemeinschaften dürfen nach Entscheidung der Religionsgemeinschaften abgehalten werden. Die Regierung ersucht die Religionsgemeinschaften, die Verhaltensregeln, die während ihrer Zeremonien gelten, im Einklang mit den allgemeinen Regeln festzulegen.
  • Die Sportveranstaltungen müssen ohne Zuschauer, hinter verschlossenen Türen stattfinden.
  • Die individuelle Ausübung von Freizeitsportaktivitäten im Freien ist erlaubt. Leistungssportler dürfen im Sinne der einschlägigen Rechtsnormen in ihrer Sporttätigkeit nicht eingeschränkt werden.
  • Die Nutzung von Freizeiteinrichtungen ist untersagt, miteingeschlossen sind insbesondere Fitnessräume, überdachte Schwimmbäder, Museen, Bibliotheken, Kinos, Zoos und Eissportanlagen.
  • Kinderkrippen, Kindergärten und Grundschulen bis zur 8. Klasse dürfen ihren regulären Betrieb fortsetzen. Die speziellen Schutzmaßnahmen der Einrichtung werden vom Direktor festgelegt. In Mittelschulen findet ab der 9. Klasse digitaler Unterricht statt. Schülerwohnheime der Mittelschulen werden gemäß Entscheidung des Direktors betrieben.
  • Universitäten und Hochschulen stellen auf digitalen Unterricht um. Die Studentenwohnheime werden geschlossen, Ausnahmen davon dürfen vom Rektor festgelegt werden. Der Aufenthalt darf insbesondere ausländischen Studenten erlaubt werden bzw. Personen, die ihre behördlich festgelegte Heimquarantänepflicht im Studentenwohnheim erfüllen.
  • Private und Familienereignisse (z.B. Geburtstag) dürfen unter Teilnahme von bis zu 10 Personen stattfindet.
  • Begräbnisse dürfen unter Teilnahme von maximal 50 Personen stattfinden.
  • Hochzeiten dürfen ohne Feier abgehalten werden, aber an dem Ereignis dürfen nur bestimmte Personen teilnehmen.
  • Die Mitarbeiter von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kitas und sozialen Einrichtungen müssen – nach Bestimmungen einer getrennten Regierungsverordnung – wöchentlich getestet werden.
  • Die bisher eingeführten Regeln zum Maskentragen und Abstandshalten gelten weiterhin mit der Maßgabe, dass das Tragen von Masken an bestimmten öffentlichen Orten in Siedlungen mit einer Einwohnerzahl von über  10.000 Personen zwingend vorgeschrieben ist.
  • Während der Sportaktivitäten sowie in Parks bzw. Grünanlagen wird das Maskentragen weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben.

Es ist anhand der vorstehenden Aufzählung ersichtlich, dass aus arbeitsrechtlicher Sicht folgende Bereiche durch die Verschärfungen betroffen sein können

  • Tätigkeit und Betrieb des Arbeitgebers,
  • Öffnungszeiten des Arbeitgebers,
  • Einteilung und Arbeitsorganisierung der Arbeitnehmer,
  • Vorbereitung von Erklärungen und Dokumenten über die Arbeit in Verbindung mit der Ausgangssperre,
  • arbeitsrechtliche Dokumente und Anweisungen in Verbindung mit der Arbeitsorganisierung,
  • Änderungen in den Rechtsverhältnissen (z.B. im Falle von Studenten auch die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses.)

In dem Gesetz werden im Teil der Regierungsverordnung Nr. 485/2020. (XI. 10.) gleichzeitig bereits neue Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft formuliert:
Es ist auf dieser Grundlage möglich, Arbeitgeber, deren Tätigkeit bestimmten Nace-Codes zugeordnet sind,

  • von der sozialen Beitragssteuer auf Arbeiter und Angestellte,
  • von dem Fachausbildungszuschuss,
  • von dem Rehabilitationsbeitrag,
  • von der Kleinunternehmersteuer (im Falle von Firmen, die der Kleinunternehmersteuer unterliegen)

zu befreien.

In der Regierungsverordnung werden nachstehende Hauptunternehmensgegenstände festgelegt:
§ 5 Abs. 1 Ein Recht auf Steuervergünstigungen gemäß §§ 1 bis 4 haben Arbeitgeber mit folgenden tatsächlichen Hauptunternehmensgegenständen

  1. Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. (NACE 5610),
  2. Event-Caterer (NACE 5621),
  3. Ausschank von Getränken  (NACE 5630),
  4. Kinos (NACE 5914),
  5. Messe-, Ausstellungs-und Kongressveranstalter (NACE 8230),
  6. Sport-und Freizeitunterricht (NACE 8551),
  7. Darstellende Kunst (NACE 9001),
  8. Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst (NACE 9002),
  9. Betrieb von Kultur-und Unterhaltungseinrichtungen (NACE 9004),
  10. Museen (NACE 9102),
  11. Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks  (NACE 9104),
  12. Betrieb von Sportanlagen (NACE 9311),
  13. Sportvereine (NACE 9312),
  14. Fitnesszentren (NACE 9313),
  15. Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports (NACE 9319),
  16. Vergnügungs-und Themenparks (NACE 9321),
  17. Saunas, Solarien, Bäder u. Ä. (NACE 9604) oder
  18. Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g. (NACE 9329)

Das verkündete Gesetz sowie die darin enthaltenen Regierungsverordnungen beinhalten weitere Detailregeln, Ausnahmen sowie sonstige Regeln zu deren Durchführung.
Falls auch Sie betroffen sein können, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem verantwortlichen Mitarbeiter auf.

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

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