• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Nachhaltigkeit und ESG-Compliance
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Corporate Finance
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

            • Verrechnungspreisberatung
            • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
    • Whistleblowing
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    • Machen Sie Karriere bei Grant Thornton
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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Steuerpaket – Herbst (II. teil)

Die Steuergesetzvorschläge bezüglich den Sozialversicherungsregeln wurden am 11. Dezember, 2019 vom Parlament verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen geben wir in diesem Newsletter bekannt. Kontaktieren Sie bitte unsere Experten, wenn Sie weitere Informationen zu den Details, dem Inkrafttreten bzw. zu den Übergangsregelungen wünschen.

 

Sozialversicherungsbeitrag (SV)

Das Sozialversicherungsgesetz wurde neu kodifiziert. Darin sind jetzt das derzeitige Sozialversicherungsgesetz und seine Durchführungsverordnung enthalten, ergänzt durch die neuen Änderungsregeln. Das neue Gesetz tritt am 1. Juli 2020 mit der Maßgabe in Kraft, dass für die bis zum 10. Juli 2020 erworbenen Einkünfte, die die Abgabengrundlage für Juni 2020 bilden, noch die derzeitigen, am 30. Juni 2019 geltenden Rechtsnormen anzuwenden sind.
Die allgemeinen Regeln der Beitragszahlung änderten sich wie folgt:

  • Es dient zur Verringerung des administrativen Aufwandes, dass die früheren Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sowie Arbeitsmarktabgaben unter der Bezeichnung Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 18,5% zusammengelegt werden. Ein weiterer Vorteil der Zusammenlegung ist, dass sich die Beitragsbegünstigung für Familien auch auf den Teil der Arbeitsmarktabgabe in Höhe von 1,5% beziehen wird.
  • Außer dem Sozialversicherungsbeitrag wird ausschließlich der Rentenversicherungsbeitrag genannt, der auf gewisse Versorgungen abzuführen ist (Kinderpflegegeld, Versorgung zur Unterstützung der Kinderpflege, Kindererziehungsbeihilfe, Versorgung zwecks Stellensuche), seine Höhe beträgt weiterhin 10%.
  • Die Gesundheitsleistungsabgabe erhöht sich auf 7.710 HUF (257 pro Tag).
  • Die Erwerbstätigkeit der Rentner mit einer Rente aus eigener Versicherung wird bereits zur Gänze von der Versicherungs- und Abgabepflicht befreit (früher wurde lediglich ihr Einkommen aus unselbständiger Arbeit befreit). Daneben werden auch Auszahler von der Pflicht zur Abführung der sozialen Beitragssteuer befreit, wenn sie Rentnern mit einer Rente aus eigener Versicherung Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit bezahlen.

 

Der Begriff Untergrenze für Beitragszahlung wurde neu geregelt, ferner wurde die Basis für die Einkünfte als Beitragsgrundlage modifiziert:

  • Bei Beschäftigung im Arbeitsverhältnis stellt ab 1. Juli 2020 die Untergrenze für Beitragszahlung, die in Höhe von 30% des Mindestlohnes festgelegt wurde, das Einkommen als Mindestbeitragsgrundlage dar. Auf dieses muss der Sozialversicherungsbeitrag geleistet werden und davon darf man nur in Fällen, die im Gesetz taxative aufgezählt sind, abweichen. Diese Bestimmung hat eine negative Auswirkung auf Arbeitnehmer, die keine Rentner sind, weniger als 12 Stunden in der Woche in einem Arbeitsbereich arbeiten, der keine Berufsausbildung erfordert, und keine Versorgungen beziehen wie z.B. Kindererziehungsbeihilfe oder Kindererziehungsentgelt bzw. nicht im Direktunterricht oder in der Fachausbildung lernen. Die Vorschrift erstreckt sich nicht auf die Fälle, in denen das Rechtsverhältnis untermonatlich begründet oder aufgehoben wurde oder der Versicherungsschutz nicht für den ganzen Monat bestand oder die Privatperson im jeweiligen Monat Krankengeld oder Unfallkrankengeld bezogen hat, oder die wegen der Pflege ihres kranken Kindes, das jünger als 12 Jahre alt ist, unbezahlter Urlaub in Anspruch genommen hat.
  • Es bedeutet eine günstige Änderung für Gesellschaften und Einzelunternehmer, dass der Sozialversicherungsbeitrag einheitlich wenigstens auf den Mindestlohn (garantiertes Gehaltsminimum) abzuführen ist. Derzeit stellt der Mindestlohn (garantiertes Gehaltminimum) nur bei dem Rentenversicherungsbeitrag die Mindestabgabengrundlage dar; bei dem Krankenversicherungsbeitrag und der Arbeitsmarktabgabe beläuft sich dieser Betrag auf das Anderthalbfache des Mindestlohnes (garantierten Gehaltminimums). Gleichzeitig mit der Modifizierung wurde die Nutzung des Ausdrucks „Untergrenze für Beitragszahlung“ im Falle der Gesellschaften und Einzelunternehmer abgeschafft.

 

Im Regelsystem der Beitragsvergünstigungen für Familien erscheint als administrative Vereinfachung, dass Privatpersonen die unterjährig geltend gemachten Beitragsvergünstigungen für Familien nicht neu berechnen und zurückzahlen müssen, wenn sie in ihrer Jahressteuererklärung feststellen, dass sie auch Einkommensteuerpflicht haben. In diesem Fall haben sie nur die Einkommensteuer abzuführen.

Die Höhe des Rentenversicherungsbeitrags, der aufgrund von Rentenvereinbarungen (Vereinbarung zu Zwecken des Erwerbs von Dienstzeiten, die auf eine Rente berechtigen, und des Erwerbs von Einkünften, die eine Rentengrundlage bilden, sowie Vereinbarungen zu Zwecken des Erwerbs von Dienstzeiten) zu zahlen ist, verringert sich von 24% auf 22%.

Im System der Gesundheitsleistungsabgabe sind folgende Änderungen eingetreten:

  • der Kreis der Verpflichteten, die Gesundheitsleistungsabgabe abzuführen haben, ändert sich;
  • wenn eine zur Abführung der Gesundheitsleistungsabgabe verpflichtete Person ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und die daraus resultierenden Rückstände das Dreifache der Abgabe übersteigen, dann wird ab 1. Juli 2020 die Sozialversicherungsnummer der betreffenden Person aufgehoben und die jeweilige Person kann dadurch die von der Sozialversicherung unterstützten Gesundheitsleistungen nicht unentgeltlich in Anspruch nehmen, ausgenommen in dem Fall, wenn die Schuld rückwirkend ausgeglichen wurde; bevor die Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen wurde.
  • Personen, die in einem anderen EWR-Mitgliedstaat versichert sind, können Gesundheitsleistungen in Ungarn mit einer EU-Karte in Anspruch nehmen. Die Modifizierung macht eindeutig, wenn eine Person nicht auf diese Weise vorgeht, sondern Gesundheitsleistungsabgabe zahlt (obwohl dies für sie nicht verpflichtend ist) und auf dieser Grundlage ärztliche Dienstleistungen in Ungarn in Anspruch nimmt, so ist diese Person verpflichtet, die Kosten für die gesundheitliche Dienstleistung, die zu Lasten des Krankenversicherungsfonds gehen, zu ersetzen.

 

Die früher in einer Regierungsverordnung geregelten Vorschriften zur Anwendung der Abkommen über sie soziale Sicherheit und der Koordinationsverordnungen wurden ohne inhaltliche Änderungen auf Gesetzesebene festgehalten. Die Mindestanforderungen an die Bescheinigungen, die zum Nachweis gewisser Fakten und Sachverhalte von den Sozialversicherungsstellen akzeptiert werden, wurden aus der Regierungsverordnung in die Beilage zum Gesetz übertragen.

 

Soziale Beitragssteuer 

Ab 1. Juli 2020 unterliegt die Erwerbstätigkeit von Rentnern mit einer Rente aus eigener Versicherung  nicht der sozialen Beitragssteuer.

Im Einklang mit der Untergrenze für Beitragszahlung, die bei dem Sozialversicherungsbeitrag eingeführt worden ist, wird auch das Gesetz über die soziale Beitragssteuer um die Vorschrift ergänzt, dass Arbeitgeber ab 1. Juli 2020 im Falle eines Arbeitsverhältnisses die soziale Beitragssteuer mindestens auf 30% des Mindestlohnes abzuführen haben, auch in dem Fall, wenn das gezahlte Einkommen darunter liegt.

 

Wir hoffen sehr, dass die vorstehende Zusammenfassung für Sie nützlich war und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

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