• Grant Thornton Ungarn
          • Grant Thornton in Ungarn

            Die Unterstützung durch einen Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen stellt den Schlüssel zum Geschäftserfolg dar. Als Experten für die mitteleuropäische Region verstehen wir uns als Dienstleister für sich dynamisch entwickelnde Organisationen.

            Als Mitglied in der Unternehmensgruppe Grant Thornton kennen wir auch die Kundenbedürfnisse und Erwartungen außerhalb von Mitteleuropa. Ein Partner mit umfassenden Kenntnissen und langjährigen Berufserfahrungen begründet unseres Erachten den Erfolg eines Unternehmens.

            Unsere Berater sind Experten für die mitteleuropäische Region. Wir pflegen enge Kontakte zu den anderen Mitgliedsunternehmen von Grant Thornton in der Region.

            In den letzten Jahren erreichte Grant Thornton eine starke Marktposition in Ungarn in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Vermögensbewertung, Corporate Finance, Rechnungslegung und Lohnverrechnung.

    • Standorte
    • Referenzen
    • Wirtschaftsprüfung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
            • Stiftungsprüfungen
            • Vereinsprüfungen
            • Due Diligence Prüfungen
            • Prüfungen im Rahmen des Kapitalmarktrechtes, wie Prospektprüfungen und Prüfung von Rechenschaftsberichten
            • High Level Reviews / Prüferische Durchsicht
            • Sonderprüfungen (bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Sonderprüfungen lt. Aktienrecht, etc.)
            • Prospekterstellung/Prospektkontrolle
            • Unterschlagungsprüfungen
    • Steuerberatung
    • Steuer-Compliance
    • Buchhaltung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Buchführung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Gestaltung
            • Regelmäßige Auswertungen und Informationen über den Geschäftsverlauf
            • Erstellung des Jahresabschlusses, des Anhangs und Mithilfe beim Lagebericht
            • Ableitung der Steuererklärungen
            • Meldungen beim Firmenbuch und sonstigen Behörden
    • Lohnverrechnung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Umfassende Lohnverrechnungsleistungen, Berechnung von Löhnen und Gehältern, sowie der zu überweisenden Steuern und Abgaben
            • Verwaltung von Lohnlisten, passwortgeschützte Online-Übermittlung der Lohnlisten an die Mitarbeiter
            • Erstellung und Übermittlung von Datenmeldungen, Erklärungen, Anmeldungen an die Behörden
            • Administration von Ein- und Austritten
            • Nachverfolgen und Administration von Urlaubstagen (Auszeiten)
            • Erstellen von Arbeitgeberbescheinigungen und Steuerbescheinigungen
            • Bearbeitung von Auflösung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
            • Lohn- und Gehaltsüberweisungen
            • Erfüllung von Überweisungsaufträgen bezüglich Steuern und Abgaben
            • Beantragung und Bearbeitung von Versorgungen der Sozialversicherung
            • Aufgaben in Verbindung mit der Auszahlstelle der Sozialversicherung
            • Vertretung vor den Behörden im Falle einer eventuellen Prüfung
            • Erstellen von Aufstellungen
            • Beratung zu Lohnverrechnung und Arbeitswesen
    • Nachhaltigkeit und ESG-Compliance
    • Strategieberatung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Budgetierung mit Soll/Ist-Vergleichen
            • Consulting bei Outsourcing-Vorhaben
            • Break-Even-Berechnung
            • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
            • Beantragung von Fördermitteln in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
            • Erstellung von Existenzgründungsgutachten
            • Unternehmensanalyse und Erfolgsoptimierung
            • Controlling & Reporting
            • Business Pläne und Feasibility Studies
            • Unternehmensbewertung
            • Sanierung und Reorganisation
            • Beratung und Betreuung vor Bankgesprächen
    • Corporate Finance
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            • Fusionen und Übernahmen
            • Kapitalerhöhung (öffentliches oder private Placement)
            • DCM-Transaktionen (öffentliches oder private Placement)
            • Umschuldung
            • Finanzierung von Transaktionen
            • Beratung bei Übernahmen von Unternehmen durch das Management der Investoren (Management Buy-out, Leveraged Buy-out)
    • Leistungen im Bereich Personalverwaltung & HR-Leistungen
          • Leistungen im Bereich Personalverwaltung

            • Administration bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung: Unterstützung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Vorbearbeitung von Ausfallzeiten, Urlaubs- und Krankentagen. Erfassung und Vorbereitung der Eingabedaten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
            • Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens, Verfolgung der Gewährung von Ruhezeiten sowie Einhaltung der maximalen Arbeitszeit.
            • Erstellung, Aktualisierung und Änderung der Personalakten. Vorbereitung der für die Kündigungen benötigten Unterlagen.
            • Bei Bedarf Registrierung der Mitarbeiter, Beantragung von SV- und Steuernummern.
            • Durchführung von internen Kontrollen in regelmäßigen Zeitabständen, Vorschläge zur Behebung der aufgedeckten  Mängel.
          • HR-Kontakt

            • Kontakthaltung mit den Mitarbeitern über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle zwecks Beantwortung der aktuellen Fragen
            • Benennung einer Kontaktperson für die Vermittlung zwischen den Wirtschaftsabteilungen und der Lohnverrechnung
            • Abgabe von Stellungnahmen in unklaren Situationen, fortlaufende Verfügbarkeit in Personalfragen
          • HR-Beratung

            • Entwicklung der HR-Prozesse, Beratung in Fragen der Organisationsentwicklung und Review der Arbeitsbereiche und Arbeitsorganisation
            • Aufstellung von Vergütungssystemen mit Darstellung der Steuer- und Kostenkonsequenzen. Erstellung von internen Richtlinien. Aufbau eines Cafeteria- und Einstufungssystems
            • Beratung in Arbeitsmarktfragen, Unterstützung bei der Rekrutierung und der Personalauswahl, von der Identifizierung des Arbeitskräftebedarfs bis hin zur Onboarding
            • Ermittlung des Regelungsbedarfs zur Unterstützung des Betriebs und Vorbereitung von internen Reglements
    • Vermögensbewertung
          • BESONDERE KOMPETENZFELDER

            Finanzbewertungen

            • Firmenbewertung
            • Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen (Know-how, Markenname, Lizenz, Technologie, Software usw.)
            • Geschäftsplanung
            • Marktmodellierung
            • Aufbau Kapitalisierungsrate
            • Kaufpreisallokation
            • Prüfung von Wertberichtigungen (IFRS, US GAAP)
            • Recherche in der Datenbank AMADEUS und Benchmark-Analysen zu Verrechnungspreisen
          • Bewertung von Sachanlagen

            • Immobilienbewertung
            • Bewertung von Maschinen und Einrichtungen
            • Kreditdeckungsbewertung
            • Unabhängige technische Begutachtung
            • Durchführbarkeitsstudien
            • Technische Due Diligence
            • Bewertungen zu Versicherungszwecken
            • Schätzung von Restnutzungsdauern
    • Controlling
          • Controlling

            • Interim Finanzmanagement
            • Überprüfung der Finanzsysteme und -abläufe
            • Ausgestaltung, Implementierung und Betrieb eines Controlling- und Reportingsystems
            • Managen der Einführung von Geschäftsintelligenz (BI) und Unternehmensmanagementsystemen (ERP)
    • FiBu- und Steuerautomatisierung
    • Verrechnungspreisberatung
          • Verrechnungspreisberatung

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            Als dynamisches und wachstumsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen ausgezeichnete Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

            Wir freuen uns über die Bewerbung von Berufsanfängern und Berufserfahrenen  in den folgenden Bereichen: Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Lohnverrechnung, Unternehmensberatung, Corporate Finance und Vermögensbewertung.

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Nachrichten

Sätze die die Körperschaftsteuer und Steuerbemessungsgrundlage reduzieren

Beachten Sie auch die möglichen Kürzungs- und Hinzurechnungsposten bei der Finalisierung der Steuerermittlung für das Steuerjahr

 

Die Frist für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung von Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt endet bald, am 31. Mai 2021. (Wie wir aber in einem früheren Newsletter erörtert haben, können Steuerpflichtige, die die Frist für die Offenlegung ihres Jahresabschlusses und für die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt wegen der Coronavirus-Pandemie versäumt haben, im Sinne eines unlängst herausgegebenen Informationsschreibens des Finanzministeriums durch Stellung eines Bescheinigungsantrags bis zum 30. Juni 2021 von den Sanktionen befreit werden.) Mit Hinblick auf das nahende Fristende haben wir in diesem Newsletter einige Möglichkeiten der Kürzung der Körperschaftsteuer gesammelt, über die die Unternehmen nach dem Steuerjahr, jedoch noch vor der Abnahme des Jahresabschlusses entscheiden können und mit deren Hilfe sie einen größeren Anteil ihres Gewinns für neue Investitionen oder für die Finanzierung ihrer Betriebskosten aufwenden können.

 

1. Investitionsrücklage

Die Regeln bezüglich der Investitionsrücklage haben sich infolge der Coronavirus-Pandemie geändert und im Steuerjahr 2020 können Investitionsrücklagen bis zur Höhe des Gewinns vor Steuern, aber maximal bis zu 10 Mrd. HUF pro Steuerjahr durch Zuführung aus der Gewinnrücklage zur gebundenen Rücklage gebildet werden. Die Bedingung für die Berücksichtigung des Kürzungspostens ist, dass eine gebundene Rücklage auch am letzten Tag des Steuerjahres vorhanden sein muss und kann nur im Zuge der Durchführung von bestimmten Investitionen in den folgenden vier Steuerjahren aufgelöst werden. Bei der Entscheidung muss man sich darüber im Klaren sein, dass eine Investitionsrücklage keine Begünstigung, sondern lediglich eine Steuerstundung ist, das Unternehmen kann jedoch zu erheblichen zinsfreien Mitteln für die Durchführung seiner geplanten Investitionen kommen.

 

2. Steuerbegünstigung für KMU

Falls der Steuerpflichtige  am letzten Tag des Steuerjahres, in dem er einen Kreditvertrag mit einem Finanzinstitut für die Beschaffung oder Herstellung von Sachanlagegütern abgeschlossen hat, als KMU gilt, können die verbuchten Zinsen bis Ende des Jahres, das in dem ursprünglichen Kreditvertrag für die Rückzahlung des Kredites vorgesehen ist, aber maximal solange, bis die jeweiligen Sachanlagegüter in den Büchern des Steuerpflichtigen stehen, als Steuerbegünstigung geltend gemacht werden. Diese Steuerbegünstigung kann bis zu 70% der um die Steuerbegünstigung für Investitionen gekürzten Steuer geltend gemacht werden, ferner – da dies als minimale Unterstützung gilt, müssen von der Art der Investition abhängig noch weitere Betragsgrenzen bei ihrer Geltendmachung berücksichtigt werden.

 

3. Steuerbegünstigungen für Investitionen der KMU

Steuerpflichtige, die am letzten Tag des Steuerjahres als KMU gelten, können ihre Steuerbemessungsgrundlage bis zur Höhe ihres Ergebnisses vor Steuern in Verbindung mit folgenden Investitionen kürzen:

  • um den Wert von Immobilien, die früher noch nicht in Nutzung genommen worden sind,
  • um die Investitionen im Steuerjahr, die für die Inbetriebnahme von noch nicht in Betrieb genommenen Sachanlagegütern, die den technischen Einrichtungen, Maschinen und Fahrzeigen zuzuordnen sind,
  • um den Wert der steuerjährigen Renovierungen, Erweiterungen, Nutzungsänderungen und Umbauten, die den Einstandswert der Immobilie erhöhen,
  • ferner um den Einstandswert des Nutzungsrechtes der früher noch nicht in Betrieb genommenen Softwareprodukte, des geistigen Eigentums, die im Steuerjahr unter den immateriellen Vermögensgegenständen erfasst wurden.

Diese Möglichkeit der Kürzung der Steuerbemessungsgrundlage gilt ebenfalls als minimale Unterstützung, so müssen bei ihrer Geltendmachung von der Art der Investition abhängig auch weitere Betragsgrenzen berücksichtigt werden.

 

4. Berücksichtigung der Abschreibungen

Während die handelsrechtlichen Abschreibungen und der Buchwert der ausgebuchten Anlagegegenstände das Ergebnis vor Steuern erhöhen, kürzen die steuerlichen Abschreibungen und der ermittelte Evidenzwert der ausgebuchten Anlagegenstände das Ergebnis vor Steuern. Im Rechnungslegungsgesetz werden die Abschreibungen anhand der Nutzungsdauer der Anlagegegenstände und ihrer voraussichtlichen Restwerte bestimmt. Im Gegensatz dazu werden im Körperschaftsteuergesetz im Voraus festgelegte lineare Abschreibungen für zahlreiche Anlagegegenstände vorgeschrieben bzw. in gewissen Fällen sind auch Optionen für höhere Abschreibungssätze als die Regelsätze vorgesehen.

Dabei kann es auch Fälle geben, in denen die Gesellschaft für höhere steuerliche Abschreibungen als die handelsrechtlichen Abschreibungen optiert. So kann sie in den Anfangsjahren der Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes ihre Körperschaftsteuer senken, da die höheren steuerlichen Abschreibungen als Kürzungsposten gelten.

 

5. Begünstigungen, die hinsichtlich des Personalbestandes in Anspruch genommen werden können

Es lohnt sich, im Rahmen der Steuerermittlung auch den Personalbestand zu überprüfen.

  • Begünstigung für Arbeitnehmer mit geminderter Arbeitsfähigkeit

Die Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage kann um das Monatsgehalt, das pro Arbeitnehmer mit geminderter Arbeitsfähigkeit gezahlt wird, aber maximal um den am ersten Tag des Steuerjahres geltenden Mindestlohns gekürzt werden. Die Bedingung für die Begünstigung ist, dass der durchschnittliche Personalbestand der Gesellschaft unter 20 Personen liegt.

  • Mit der Berufsbildung verbundene Begünstigung

Pro Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsbildungsvertrags an einer dualen Ausbildungsstätte ausgebildet werden, kann für jeden angebrochenen Monat 24% des Mindestlohns alsKürzungsposten des Ergebnisses vor Steuern berücksichtigt werden.

  • Steuerbegünstigungen, die in Verbindung mit speziellen Beschäftigten in der Bemessungsgrundlage geltend gemacht werden können

Bei der Beschäftigung von Auszubildenden, die an der o.g. Berufsbildung teilnehmen, die Berufsprüfung bestehen und von den Unternehmen weiterbeschäftigt wurden bzw. bei der Beschäftigung früherer Arbeitslosen oder aus einer Freiheitsstrafe entlassenen Personen, die innerhalb von 6 Monaten nach der Entlassung eingestellt werden bzw. von Personen unter Bewährungshilfe kann die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage um die soziale Beitragssteuer, die während der Beschäftigung, aber maximal für 12 Monate geleistet wird, gekürzt werden.

 

6. Steuerbegünstigung für die von verbundenen Unternehmen durchgeführte Forschung- und Entwicklung

Wenn ein Körperschaftsteuerpflichtiger die Steuerbegünstigung für die in Eigenregie durchgeführte Forschung und Entwicklung nicht zur Gänze geltend macht, kann der restliche Teil auch von einem verbundenen Unternehmen als Kürzungsposten berücksichtigt werden. Es kann sich daher lohnen, wenn verbundene Unternehmen von dieser übertragbaren Option Gebrauch machen.

Für die Übertragung müssen nachstehende Bedingungen erfüllt werden:

  • die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit muss in Verbindung mit der Erwerbstätigkeit beider verbundener Unternehmen stehen,
  • dem Unternehmen, das die Restbegünstigung in Anspruch nimmt, muss bis zur Einreichung der Steuererklärung auch eine schriftliche Erklärung seines verbundenen Unternehmens, deren Inhalt vorgeschrieben ist, vorliegen.

Die o.g. Möglichkeiten kürzen zum einen die Körperschaftsteuer für 2020 und auf diese Weise sinkt die am 31. Mai zu zahlende Steuerdifferenz, falls die tatsächliche Steuer die unterjährig geleisteten Steuervorauszahlungen  übersteigt, oder wenn die Steuerdifferenz höher war als die tatsächliche Steuer, so kann die Differenz auch zurückgefordert werden. Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Vorteil ist, dass durch die Kürzung der Körperschaftsteuer für 2020 auch die Körperschaftsteuervorauszahlung, die für die zweite Jahreshälfte 2021 und die erste Jahreshälfte 2022 zu leisten ist, sinkt, wodurch sich die Liquiditätslage der Gesellschaft verbessert. Es lohnt sich also jedem Unternehmen vor der Ermittlung der Steuer für das Steuerjahr über die o.g. Möglichkeiten nachzudenken. Wie auch aus der vorstehenden Aufzählung hervorgeht, sind diese Begünstigungen, die in der Steuer und in der Steuerbemessungsgrundlage geltend gemacht werden können, vielfältig und die Kenntnis der damit verbundenen strengen Verfahrens- und Bedingungssysteme ist zur Vermeidung der Steuerrisiken unerlässlich.

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